Vorbereitende Untersuchungen zur Ausweisung von Sanierungsgebieten
Gemeinden Freisen, Marpingen, Nohfelden, Tholey und Kreisstadt St. Wendel
Ortsbilder sind entscheidend für die Wohn-, Tourismus-, bzw. Arbeitsattraktivität einer Region. Eine Vernachlässigung der technischen und sozialen Infrastruktur führt dazu, dass Dorfpotentiale nicht ausgeschöpft werden und die voranschreitende Landflucht befördert wird: Die Ausweisung von Sanierungsgebieten greift die Notwendigkeit der infrastrukturellen Regionalentwicklung auf: Entsprechend § 136 Abs. 1 BauGB wird mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten die Zielsetzung verfolgt, städtebauliche Missstände und funktionelle Schwächen zu beheben und wesentlich zu verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger können entsprechend dem Einkommenssteuergesetz Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abgelten und erhalten somit einen zusätzlichen Anreiz zur eigenen Haus- bzw. Wohnungssanierung.
Die Land(auf)Schwung-Mittel unterstützten die Finanzierung der zur Ausweisung von Sanierungsgebieten benötigten vorbereitenden Untersuchungen (VU) in den Gemeinden Freisen, Marpingen, Nohfelden, Tholey und der Kreisstadt St. Wendel. Die VU dienen der Bestätigung des Sanierungsverdachts und unterstreichen die Relevanz zur Ortssanierung.
Zudem werden innerhalb des Projekts Gemeinde- und Kreisstadtmitarbeiter hinsichtlich sanierungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschult. Herr Karl-Heinz Mathony, bundesweit aktiver Sachverständiger und Fachgutachter für besonderes Städtebaurecht und Städtebauförderung, begleitet und fördert die inhaltliche Gestaltung der Schulungsveranstaltungen. Land(auf)Schwung nimmt eine beratende Funktion für die Gemeinden und die Kreisstadt ein und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger.
Zur nachhaltigen Konzeptionierung der Baukultur im Landkreis wurde ein Gestaltungsleitfaden entwickelt: Vorgaben zu Grundstück- und Gebäudebestandteilen gewährleisten die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, schränken gestalterische Fehlentwicklungen ein und fördern gleichwohl identitätserhaltende Entwicklungsimpulse. Dieser Gestaltungsleitfaden wird entsprechend den Bedarfen der Kommunen angepasst, um die ortsbezogenen Voraussetzungen miteinzubeziehen.
Im Sommer 2018 werden die Sanierungssatzungen in Gemeinden und der Kreisstadt veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger ihre Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben steuerlich geltend absetzen.
Projektlaufzeit: 01/2017 bis 06/2018
Gesamtsumme: 22.577,63 €
Eigenmittel: 12.577,63 €
L(a)S-Fördersumme: 10.000,00 €
Gemeinde Tholey
Projektlaufzeit: 01/2017 bis 06/2018
Gesamtsumme: 12.168,70 €
Eigenmittel: 4202,39 €
L(a)S-Fördersumme: 7966,31 €
Gemeinde Marpingen
Projektlaufzeit: 01/2017 bis 06/2018
Gesamtsumme: 8534,19 €
Eigenmittel: 2953,92 €
L(a)S-Fördersumme: 5580,27 €
Kreisstadt St. Wendel
Projektlaufzeit: 01/2017 bis 06/2018
Gesamtsumme: 11.549,69 €
Eigenmittel: 4363,02 €
L(a)S-Fördersumme: 7186,67 €
Gemeinde Nohfelden
Projektlaufzeit: 01/2017 bis 06/2018
Gesamtsumme: 9497,78 €
Eigenmittel: 3353.18 €
L(a)S-Fördersumme: 6144,60 €