1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen Kontakt mit dem Ansprechpartner der Gemeinde auf und informieren den Gemeindemitarbeiter darüber, dass Sie Eigentümer des Gebäudes sind und wo sich das Gebäude befindet. Anschließend vereinbaren Sie ein gemeinsames Beratungsgespräch.

 

2. Beratungsgespräch

Der Gemeindemitarbeiter erläutert Ihnen den allgemeinen Ablauf Ihrer Modernisierung bzw. Instandsetzung in sanierungs- und steuerrechtlicher Hinsicht.

 

3. Besichtigung des Gebäudes

Ihre Modernisierungs-/Instandsetzungsvorhaben wird vor Ort besprochen und protokolliert.

 

4. Vorbereitung der Vereinbarung

Sie holen Kostenangebote zu den Einzelmaßnahmen ein.

 

5. Abschluss der Vereinbarung

Sie schließen mit dem Gemeindemitarbeiter eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung.

 

6. Durchführung der Maßnahme

Jetzt wird die Baumaßnahme umgesetzt. Gegebenenfalls stellt der Architekt einen Bauantrag und reicht ihn bei der Gemeinde um.

 

7. Ausstellung der Steuerbescheinigung

Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a EstG Danach erhalten Sie die Steuerbescheinigung von der Gemeinde.